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Wenn Sie Fragen zu AGB`s haben, wir beantworten Sie Ihnen gerne.

Firmierung

Stilleben
Wohnaccessoires Vertriebs GmbH & Co.KG
Krämerbrücke 33
99084 Erfurt
Fon (03 61) 566 44 36
Fax (03 61) 789 12 03

Kommanditgesellschaft
Sitz Erfurt, HRA 1537 AG Erfurt
Stilleben Wohnaccessoires Vertriebs GmbH
Sitz Altheim, HRB 3989 AG Landshut
Geschäftsführer Brigitte und Konrad Trautmann

USt.-IdentNr.

DE 811 973 273

Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise.

Besondere, über die vertraglich vereinbarten und im Kaufpreis enthaltenden Leistungen hinausgehende Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Planungen, Muster und Entwürfe

Planungen, Entwürfe usw. bleiben unser geistiges Eigentum. Über ihre Nutzung sind wir allein bestimmungsberechtigt. Planungsselbstkosten (mind. 5% der Angebotssumme) werden von uns unabhängig vom Zustandekommen eines Liefervertrages berechnet, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird. Auf Anforderung sind Pläne sowie Kataloge und Muster unverzüglich zurückzusenden. Bei unerlaubtem Gebrauch sind wir berechtigt, Schadensersatz und Gewinnherausgabe einschließlich Rechnungslegung zu verlangen.

Auftragserteilung und Änderungsvorbehalt

Unsere Angebote binden uns für 3 Wochen.

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

Sofern nicht anders vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.

Handelsübliche und zumutbare  Maßdifferenzen sowie Abweichungen der Ware gegenüber vorgelegten Mustern, wie Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Naturmaterialien (Holz, Stein, Leder usw.), die in der Natur der verwendeten Materialien begründet sind, bleiben vorbehalten.

Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

Bei Nachlieferung behalten wir uns Abweichungen gegenüber der Erstlieferung vor und müssen jede Gewähr für Ausführungsgleichheit ablehnen.

Offensichtliche Irrtümer in Angebots-, Auftrags- und Rechnungsstellung können von uns in angemessener Frist einseitig korrigiert werden. Wir behalten uns das Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen vor.

 Rücktritt

Die Verkäuferin braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der gelieferten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die Verkäuferin die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat die Verkäuferin den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Ein Rücktrittsrecht wird der Verkäuferin zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet in diesen Fällen unverzüglich Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt der entsprechende Absatz.

Montage

Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen.

Lieferfrist

Falls die Verkäuferin die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen Inverzugssetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert die Verkäuferin bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der Verkäuferin oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt oder verlängerte Speditionslaufzeiten, die auf einen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Verkäuferin an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Verkäuferin auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

Abnahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen.

Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die Verkäuferin 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.

Im übrigen bleibt der Verkäuferin, wie z.B. bei speziellen Anfertigungen nach Kundenwunsch, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

Warenrücknahme

Im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware sind der Verkäuferin die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten in entstandener Höhe zu ersetzten.

Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt folgende Pauschalsätze: Für das erste Halbjahr 25% des Bestellpreises, für jedes weitere Halbjahr bis zum Ablauf von 2 Jahren 10% für jedes Folgejahr 5%, jedoch nicht über das Erfüllungsinteresse hinaus. Für Polsterwaren erhöht sich die Pauschale für das erste Halbjahr auf 30%, im übrigen gelten die gleichen Sätze. Gegenüber den Pauschalen bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, daß der Verkäuferin keine oder nur eine wesentliche geringere Einbuße entstanden ist.

Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.

Die Verkäuferin kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.

Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn  Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, insbesondere nicht in angemessener Frist erbracht oder von der Verkäuferin verweigert werden.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

(1) Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach der Übergabe.
(2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe schriftlich rügt.

Im übrigen bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften unberührt.

Bei Sonderpreismodellen aus der Ausstellung erfolgt der Kauf wie besehen. Mängelrügen und Rücknahmen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung, sondern nur eines dem Wertanteil des reklamierten Einzelteiles angemessenen Teilbetrages.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozeßordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfurt.

Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder es sich um ein beiderseits vollkaufmännisches Geschäft handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile Erfurt.

Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.

Gültigkeit

Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen, wird die Gültigkeit aller anderen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt.

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